Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der embeddeers GmbH – nachfolgend embeddeers - genannt:

1. Definition und Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte über Dienstleistungen und Lieferungen der embeddeers GmbH, Am Borsigturm 70, 13507 Berlin.

1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.3 Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; andere Bedingungen oder Nebenabreden erkennt embeddeers nur an, wenn embeddeers diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Die folgenden Bedingungen gelten auch dann, wenn embeddeers in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführt.

1.4 Diese Bedingungen gelten bei ständiger Geschäftsbeziehung auch für zukünftige Verträge.

2. Angebot, Angebotsunterlagen, Auftragsbestätigung

2.1 Ist die Bestellung gemäß §145 BGB zu qualifizieren, so kann embeddeers dieses innerhalb von 4 Wochen annehmen.

2.2 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich embeddeers Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch embeddeers.

2.3 Ein Liefervertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung, spätestens mit Lieferung zustande. Kann embeddeers durch Vorlage eines Sendeberichts nachweisen, dass sie eine Erklärung per Telefax oder Datenfernübertragung abgeschickt hat, wird vermutet, dass dem Besteller die Bestätigung zugegangen ist.

2.4 embeddeers behält sich das Recht vor, technische Änderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, während der Lieferzeit vorzunehmen, sofern die Vertragsprodukte nicht erheblich geändert werden und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.

2.5 Die Verantwortung für die den Bedürfnissen des Kunden entsprechende Auswahl der Vertragsprodukte trägt ausschließlich der Kunde.

3. Abrufaufträge

3.1 Wenn Abrufaufträge erteilt sind, so beträgt die Abnahmefrist 12 Monate ab dem Tag der Auftragsbestätigung, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

3.2 Am Ende der Laufzeit können die Restbestände ausgeliefert werden.

3.3 Bei Abrufaufträgen ohne Vereinbarung von Laufzeit, Fertigungslosgrößen und Abnahmeterminen kann embeddeers spätestens drei Monate nach Auftragsbestätigung eine verbindliche Festlegung hierüber verlangen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preise von embeddeers verstehen sich ab embeddeers Zentrale in Berlin zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, ausschließlich Verpackung. Fracht- und Transportversicherung und Zölle. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.

4.2 Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist embeddeers berechtigt, den Preis entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht unerheblich übersteigt. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen.

4.3 Soweit nicht anderes vereinbart, sind

a. die anteiligen Kosten für Barleistungen und Dienstleistungen zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung rein netto ohne Abzug fällig.

b. die Kosten bei Lieferung, spätestens bei Rechnungseingang fällig. Der Kunde ist zur Begleichung der Rechnung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug verpflichtet. Vereinbarte Rabatte, Umsatzvergütungen oder Frachtvergütungen fallen weg, wenn der Käufer am Fälligkeitstag nicht bezahlt. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden vom Fälligkeitstag an Verzugszinsen in Höhe von 9 % p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangt. Eine Skontogewährung hat den Ausgleich aller früher fälligen Rechnungen zur Voraussetzung.

4.4 Als Tag des Zahlungseingangs gilt bei allen Zahlungsmitteln der Tag, an dem embeddeers oder Dritte, die gegenüber embeddeers einen Anspruch haben, über den Betrag verfügen können. Wechselzahlung gilt nicht als Barzahlung. Annahme, auch sog. Refinanzierungswechsel, bedarf besonderer Vereinbarung. Schecks und rediskontfähige Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen: sämtliche damit verbundene Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.

4.5 Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist embeddeers berechtigt, sämtliche Lieferungen oder Leistungen zurückzubehalten, ganz oder teilweise auszusetzen und die sofortige Barzahlung ihrer fälligen Forderungen oder Stellung von Sicherheiten zu verlangen. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, so ist embeddeers berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheiten auszuführen.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 embeddeers behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor.

5.2 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch embeddeers gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies wird ausdrücklich durch embeddeers schriftlich erklärt. embeddeers ist berechtigt, die Vorbehaltsware zu verwerten und den Erlös unter Abzug angemessener Verwertungskosten auf ihre offenen Forderungen anzurechnen.

5.3 Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt embeddeers jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen embeddeers und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschließlich MwSt.) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt.

Die Befugnis von embeddeers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichtet sich embeddeers, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordentlich nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, kann embeddeers verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

5.4 Werden die Liefergegenstände mit anderen, embeddeers nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt embeddeers das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes die Liefergegenstände zu den anderen vermischen Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für embeddeers.

5.5 Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Besteller embeddeers unverzüglich davon zu benachrichtigen und ihr alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung ihrer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das Eigentum von embeddeers hinzuweisen.

5.6 embeddeers verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlagen des Bestellers freizugeben als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen, um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt embeddeers.

5.7 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu behandeln und gegen Beschädigung und Untergang zu versichern.

5.8 embeddeers behält sich alle Nutzungsrechte an vertragsgegenständlichen Computerprogrammen und anderen geschützten Werken bis zum vollständigen Ausgleich der Forderung aus dem zugrunde liegenden Liefervertrag vor. Bis zur vollständigen Bezahlung räumt embeddeers allenfalls ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zu Testzwecken ein, welches jederzeit nach Eintritt der Fälligkeit der Vergütung widerrufen werden kann.

6. Lieferungen, Lieferzeit, Liefermengen

6.1 Liefertermine bzw. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie durch embeddeers als solche ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Die Einhaltung vereinbarter Liefer- und Leistungstermine setzt voraus, dass alle technischen Fragen geklärt sind und Zahlungen oder sonstige Verpflichtungen des Bestellers rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt werden. Geschieht dies nicht, so wird die Frist angemessen verlängert.

6.2 embeddeers wird den Besteller nach Maßgabe ihrer Liefermöglichkeiten mit Vertragsware beliefern.

6.3 Teillieferungen sind zulässig, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

6.4 Die Lieferfrist verlängert sich bei höherer Gewalt, Streik, unverschuldetem Unvermögen sowie ungünstigen Witterungsverhältnissen um die Dauer der Behinderung.

Dies gilt auch wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse.

7. Mitarbeiter, Stundennachweis

7.1 Die zur Erbringung der Dienstleistung eingesetzten Mitarbeiter werden von embeddeers ausgesucht. Der Kunde hat nur dann einen Anspruch auf die Leistungserbringung durch einen bestimmten Mitarbeiter, wenn dies ausdrücklich im Dienstvertrag vereinbart worden ist.

7.2 Der Kunde ist verpflichtet, dem eingesetzten Mitarbeiter von embeddeers die in seinen Betriebsräumen geleisteten Stunden am Ende eines Tages durch seine Unterschrift schriftlich zu bestätigen. Diese bestätigten Stundennachweise sind Bestandteil der Rechnungslegung.

8. Loyalitätspflichten, Geheimhaltungsverpflichtung

8.1 embeddeers wird dem Kunden jeden möglichen Interessenkonflikt, der sich aus dem Umstand ergibt, dass er auch anderweitig selbstständig oder unselbstständig tätig ist, anzeigen und Tätigkeiten, aufgrund derer die Gefahr besteht, dass die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung erschwert, beeinträchtigt oder vereitelt wird, nur nach Zustimmung des Kunden aufnehmen.

8.2 Der Kunde darf diese Zustimmung nur dann verweigern, wenn die Gefahr einer Erschwerung, Beeinträchtigung oder Vereitlung der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung nachweislich tatsächlich besteht.

8.3 Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche in Zusammenhang mit dem Vertrag zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder aufgrund sonstiger Umstände als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie, soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten, weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.

9. Datenspeicherung, Datensicherung, Datenschutz

9.1 Die im Auftrag oder einer Bestellung angegebenen Daten dürfen von embeddeers maschinell verarbeitet werden. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nicht.

9.2 Die Bestimmungen des Deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Teledienste Datenschutz Gesetzes (TDDSG) und alle anderen datenschutzrechtlichen Vorschriften einschließlich gegebenenfalls künftiger europäischer Datenschutzgesetze, insbesondere solche hinsichtlich der Wahrung des Datengeheimnisses werden beachtet.

9.3 embeddeers übernimmt keinerlei Verantwortung für Datensicherungen. Der Kunde ist für jegliche Datensicherung selbst verantwortlich. Eine Datensicherung durch embeddeers erfordert einen schriftlichen Auftrag.

10. Versand- und Gefahrenübergang

10.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Bestellers. Dies gilt auch für Rücksendungen. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die embeddeers nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

10.2 Packmaterial wird nach billigem Ermessen ausgewählt und zum Selbstkostenpreis berechnet. Behältermieten gehen zu Lasten des Empfängers.

10.3 Soweit embeddeers nach der Verpackungsverordnung verpflichtet ist, die zum Transport und/oder zum Verkauf verwendete Verpackung zurückzunehmen, trägt der Besteller die Kosten für den Rücktransport und die angemessenen Kosten der Verwertung oder – soweit dies möglich und von embeddeers für zweckmäßig erachtet wird – die angemessenen Kosten, die zusätzlich für die erneute Verwendung der Verpackung anfallen. Der Besteller verpflichtet sich und bestätigt mit Erteilung seines Auftrages embeddeers gegenüber, nicht zurück gesandte Verpackungen, der nach der Verpackungsordnung vorgesehenen Verwertung zuzuführen.

11. Schutzrechte

11.1 Der Besteller verpflichtet sich, embeddeers von Schutzrechtsbehauptungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Produkte unverzüglich in Kenntnis zu setzen und embeddeers auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. embeddeers ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendige Änderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.

11.2 Wird embeddeers die Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht untersagt, so ist embeddeers – ohne Prüfung der Rechtslage – berechtigt, die Arbeiten bis zur Klärung der Rechtslage durch den Besteller und den Dritten einzustellen. Sollte embeddeers durch die Verzögerung die Weiterführung des Auftrags nicht mehr zumutbar sein, so ist embeddeers zum Rücktritt berechtigt.

11.3 Der Besteller haftet embeddeers dafür, dass beigestellte Leistungen frei von Schutzrechten Dritter sind und stellt embeddeers von allen entsprechenden Ansprüchen Dritter frei.

11.4 embeddeers stehen die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte für alle Produkte zu, die von embeddeers entwickelt bzw. vertrieben werden.

12. Haftung für Verzug

12.1 embeddeers haftet nach gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder §376 HGB ist.

embeddeers haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von embeddeers zu vertretenden Lieferverzuges der Besteller berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung fortgefallen ist.

12.2 embeddeers haftet für Verzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von embeddeers beruhen. Soweit embeddeers im Rahmen der Verzugshaftung keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

12.3 embeddeers haftet für Verzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern embeddeers schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Soweit embeddeers in diesem Fall keine wesentliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

12.4 Kommt embeddeers mit der Lieferung in Verzug, so hat der Besteller Anspruch auf Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzanspruchs. Dieser ist auf 0.5% des Kaufpreises für jede volle Woche der Verzögerung angesetzt, maximal jedoch 5%.

12.5 Befindet sich embeddeers mit einer Teillieferung in Verzug, berechnet sich dieser pauschalierte Schadensersatzanspruch auf der Basis des Kaufpreises für noch nicht gelieferte Produkte oder Dienstleistungen.

12.6 Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens ist ausgeschlossen, es sei denn, embeddeers hätte den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder der Verzugsschaden wäre die Folge einer wesentlichen Vertragsverletzung oder durch den Verzug wäre eine Lebens-, Körper- oder Gesundheitsverletzung eingetreten.

12.7 Die Verzugshaftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

12.8 Soweit vorstehend nichts Abweichendes geregelt ist, ist die Verzugshaftung ausgeschlossen.

13. Haftung für Mängel

13.1 Sofern ein Produkt spezifiziert ist, ist es frei von Sachmängeln, wenn anerkannte fertigungsbedingte Toleranzen eingehalten werden. Der Besteller kann sich auf einen von ihm beabsichtigen Verwendungszweck nur dann berufen, wenn dieser ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

13.2 Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 5 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich unter Angabe der behaupteten Mängel gegenüber embeddeers angezeigt und gerügt werden. Der Auftraggeber ist in diesem Fall verpflichtet, Beweismaterial in Form von Bildern oder ähnlichem zu übergeben. Soweit ein von embeddeers zu vertretender Mangel vorliegt, erfolgt nach Wahl von embeddeers Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Im Falle einer Nachbesserung ist embeddeers verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transportkosten, Weg-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese Kosten nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

13.3 Bleibt die Nacherfüllung binnen angemessener Frist auch bei zweimaligem Versuch erfolglos, kann der Kunde nach vorheriger Androhung und Bestimmung einer Nachfrist Minderung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

13.4 embeddeers haftet für Mängel nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern embeddeers den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

13.5 embeddeers haftet für Mängel nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von embeddeers beruhen. Soweit embeddeers im Rahmen der Mängelhaftung keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.

13.6 embeddeers haftet für Mängel nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern embeddeers schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Soweit embeddeers in diesem Fall keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

13.7 Die Mängelhaftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt, ebenso die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

13.8 Die Mängelhaftungsrechte bestehen nicht mehr, sofern und soweit der Kunde die Vertragsprodukte vertragswidrig nutzt oder Vertragssoftware ändert oder erweitert, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Benutzung, Änderung oder Erweiterung für den gerügten Mangel nicht ursächlich ist.

13.9 Bei der Eingrenzung von Mängeln der Vertragsprodukte ist der Kunde verpflichtet, nach Maßgabe der für diese gelieferten Dokumentation mitzuwirken, insbesondere durch spezifizierte und reproduzierbare Beschreibung von Fehlern/Mängeln.

13.10 Voraussetzung für die Aufrechterhaltung von Mängelrechten ist, dass der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB unverzüglich nachgekommen ist.

13.11 Soweit vorsehend nichts Abweichendes geregelt ist, ist die Mängelhaftung ausgeschlossen

13.12 Ansprüche nach § 437 BGB verjähren 12 Monate nach Gefahrenübergang, es sei denn, es handelt sich um Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.

13.13 Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

13.2 Der Besteller kann Rechte aus mit embeddeers geschlossenen Verträgen nur mit der Zustimmung von embeddeers abtreten.

14. Gesamthaftung

14.1 Haftet embeddeers für die schuldhafte Verletzung von Kardinalpflichten, so ist die Haftung auf denjenigen Schaden begrenzt, dessen Eintritt für embeddeers nach den ihr bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise voraussehbar war. Regelmäßig überschreitet der vorhersehbare Schaden nicht Euro 10.000,00. Entsprechendes gilt für die Haftung von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von embeddeers in diesen Fällen.

14.2 embeddeers haftet aufgrund anderer Rechtsverletzungen nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, wobei die Haftung mit Ausnahme von Vorsatz auf solche Schäden begrenzt ist, deren Eintritt embeddeers nach den embeddeers bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise voraussehen konnte, was regelmäßig den Betrag von Euro 100.000,00 nicht überschreitet.

14.3 Die Haftung von embeddeers für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zum Schutz vor Datenverlust zu treffen. Ungeachtet der sonstigen Bestimmungen dieser Ziff. haftet embeddeers bei Datenverlust nur für die Kosten bzw. den Aufwand der Wiederherstellung der Daten aus einer ordnungsgemäßen Datensicherung.

14.4 Für die Verjährung aller Ansprüche, die nicht der Verjährung wegen eines Mangels der Sache unterliegen, gilt eine Ausschlussfrist von 18 Monaten. Sie beginnt ab Kenntnis bzw. ab dem Zeitpunkt, ab dem der Besteller ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers erlangen müsste.

14.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso unberührt wie die Haftung für Garantien im Falle der arglistigen Täuschung sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

15. Gegenansprüche, Übertragbarkeit

15.1 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von embeddeers anerkannt sind. Außerdem ist der Besteller zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

16. Zur Lieferung von Ersatzteilen ist embeddeers nach Ablauf der Gewährleistungszeit nur verpflichtet, wenn zwischen embeddeers und dem Besteller eine entsprechende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

17. Recht von embeddeers zum Rücktritt

Für den Fall eines unvorhergesehenen, von embeddeers nicht zu vertretenden Ereignisses, welches die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändert oder auf den Betrieb von embeddeers erheblich einwirkt und für den Fall nachträglich sich herausstellender nicht von embeddeers zu vertretender Unmöglichkeit steht embeddeers das Recht zu, vom Vertrag ganz oder zum Teil zurückzutreten, es sei denn, dem Besteller ist ein teilweiser Rücktritt nicht zuzumuten. Weitergehende gesetzliche Rücktrittsrechte werden durch diese Regelung nicht berührt.

18. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Sonstiges

18.1 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Geschäftssitz von embeddeers Erfüllungsort.

18.2 Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist der Gerichtsstand das für den Geschäftssitz von embeddeers zuständige Gericht. embeddeers ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.

18.3 Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

18.4 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder der Teil einer Bestimmung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen bzw. der übrige Teil der Bestimmung wirksam.

18.5 Die Vertragssprache ist deutsch. Soweit daneben eine andere Sprache verwendet wird, hat der deutsche Wortlaut Vorrang.

18.6 Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Erfordernis der Schriftform kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung der Parteien aufgehoben werden.